Satzung
Wir haben unsere Ziele immer klar vor Augen!
Und damit Sie auch für Außenstehende transparent sind, haben wir unsere Zielsetzungen und den Weg dorthin in folgender Satzung festgehalten:
D`Reither Hoagartnmusitanza
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „D`Reither Hoagartnmusitanza“ und hat seinen Sitz in Unterreit.
§ 2 Zweck und Ziel des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Er dient dem Schutz und der Pflege der natürlich und geschichtlich gewordenen Eigenart der Heimat. Heimatpflege ist Einsatz für eine allen zugängliche und lebendige Kultur, traditionell und zukunftsfähig.
Der Verein widmet sich diesen Aufgaben der Kultur- und Heimatpflege durch volkskulturelle Veranstaltungen und Bildungsangebote zum Themenbereich Heimat- und Traditionspflege. Die Schönheit der traditionellen Trachtenkleidung soll vor allem jungen Menschen durch verschiedene Impulse zugänglich werden. Er will die Menschen zu mehr Eigenaktivität anregen und die Schönheit der überlieferten Traditionen aufschliessen.
Damit soll der Weg der echten Volkskultur in eine gute Zukunft geöffnet werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
Die Mitgliedschaft endet
- durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Mindestfrist von 6 Wochen zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres zu erklären ist
- durch Ausschluss, der von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist
- bei natürlichen Personen durch deren Tod
- bei juristischen Personen durch deren Auflösung.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
Über Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
§ 5 Organe des Vereins
Die Organe sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
§ 6 Mitgliederversammlung
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung:
a)Wahl des Vorstandes
b)Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung
c)Entlastung der Vorstandschaft
d)Beschließung über Mitgliedsbeiträge
e)Beschließung von Satzungsänderungen
f)Beschließung der Auflösung des Vereins
g)Ausschluss von Mitgliedern
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt auf schriftlichen Antrag eines Drittel der Mitglieder des Vereins.
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mit einer Frist von mindestens einer Woche einzuberufen.
Soweit nicht anders bestimmt, beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Stimmgleichheit bedeutet Ablehnung des Antrags. Satzungsänderungen und die Auflösung bedürfen einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder.
Jedes Mitglied hat nur eine Stimme.
Zur Stimmabgabe ist persönliche Anwesenheit erforderlich.
Über die Mitgliederversammlung ist jeweils ein Beschlussprotokoll anzufertigen und vom Vorsitzenden und Protokollführer zu unterzeichnen.
Das Protokoll ist allen Mitgliedern zuzustellen.
§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus 1. Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/in.
Vorstand und Schriftführer/in werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt.
§ 8 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar die im § 2 dieser Satzung genannten gemeinnützigen Zwecke.
Der Verein ist selbstlos tätig und erstrebt keinen Gewinn.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 9 Auflösung des Vereins
Im Falle einer Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das nach Begleichung etwaiger Schulden verbleibende Vermögen an die Gemeinde Unterreit zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für Zwecke der Heimatpflege.